Die kalte Jahreszeit ist Hochsaison in vielen Tennishallen – ob Einzelstunden oder Dauerbuchungen, ob Mitglieder oder externe Gäste: Die Vielfalt der Buchungen ist groß – und damit auch die steuerlichen Unterschiede.
Was viele nicht wissen: Je nach Vertragsgestaltung und Nutzungsdauer kann der Umsatzsteuersatz schwanken – zwischen 7 % und 19 %. Genau hier liegt Ihr Gestaltungsspielraum!
Durch eine clevere steuerliche Planung lassen sich unnötige Steuerzahlungen vermeiden – und gleichzeitig die Einnahmen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb optimieren.
Inhalte
- Welche Vermietungseinnahmen einer Tennishalle unterliegen welchem Umsatzsteuersatz? (7 % oder 19 %)
- Die richtige Zuordnung der Einnahmen zu den vier Sphären eines Vereins
- Unterschied: kurzfristige vs. langfristige Hallenvermietung – worauf es ankommt
- Rückwirkend Umsatzsteuer zurückholen – wie Sie Chancen nutzen können
Ihr Nutzen
- Klarheit über die umsatzsteuerliche Behandlung der Hallennutzung
- Konkrete Strategien zur Reduzierung der Steuerbelastung
- Mehr Spielraum für Investitionen durch steuerlich optimierte Einnahmen
- Rückwirkende Potenziale erkennen und gezielt nutzen
Zielgruppe
- Vereinsvorstände & -funktionäre
- Finanzverantwortliche und Schatzmeister
- Betreiber von Tennishallen & Sporteinrichtungen
Lernumgebung
Nach Ihrer Anmeldung finden Sie in Ihrer Online-Lernumgebung praktische Unterlagen, Checklisten und zusätzliche Informationen über die Systematik des Kennzeichenrechts.
Methoden
Vortrag, Praxisbeispiele, Diskussionsrunden, Checklisten und Musterdokumente